<>
Gebührenbremse
Gutschrift an Haushalte im dritten Quartal 2024
Sehr geehrte Bürgerin!
Sehr geehrter Bürger!
Zur Finanzierung der sogenannten Gebührenbremse hat der Bund Ende des Jahres 2023 einen
Zweckzuschuss an die Bundesländer beschlossen. Insgesamt werden damit 150 Millionen
Euro über die Bundesländer auf alle österreichischen Gemeinden verteilt. Diese Gelder sollen
zum Zweck der Gebührenentlastung eingesetzt werden.
Der Gemeinderat hat die Weitergabe des vom Land NÖ unserer Gemeinde zugeteilten
Zweckzuschusses zur Finanzierung der Gebührenbremse an den Gemeindeverband Horn für
Abfallwirtschaft und Abgaben zur operativen Abwicklung an die verpflichteten
Gebührenzahler beschlossen. Der finanzielle Entlastungsbetrag wird in Form einer Gutschrift
über die Abfallgebühren abgerechnet.
Jeder Gebührenzahler, der zum Stichtag 1. Februar 2024 abgabepflichtig war und
Abfallwirtschafts-gebühr und -abgabe bezahlt, erhält im dritten Quartal 2024 eine
entsprechende Gutschrift auf der Vorschreibung des GVH angedruckt. Die Müllgebühr wird
somit um den entsprechenden Betrag einmalig verringert.
Sonstige anfallende Kosten für die Abwicklung der Gebührenbremse (EDV,
Rundungsdifferenzen, Personalaufwand, …) übernimmt die Gemeinde, sodass Ihnen der für
Ihren Haushalt anteilige Zuschuss in voller Höhe bleibt.